Auslands-BAföG: Geld vom Staat für dein Abenteuer

Warum du fast immer Anspruch hast – auch wenn du in Deutschland leer ausgehst. Wir klären die Mythen.

"Mein Vater verdient zu viel, ich kriege sowieso kein BAföG." – Wenn es um das normale Inlands-BAföG geht, haben leider viele Recht. Aber beim Auslands-BAföG gelten völlig andere Spielregeln. Die wichtigste Nachricht vorab: Tausende Studierende verzichten jedes Jahr auf eine massive staatliche Förderung, weil sie denken, sie hätten keinen Anspruch.

Das Auslands-BAföG ist das mächtigste Werkzeug in deinem Finanzierungs-Arsenal. Im Gegensatz zum Inlands-BAföG sind die Bemessungsgrenzen beim Ausland deutlich großzügiger, da die erhöhten Lebenshaltungskosten, Reisekosten und die teuren Studiengebühren zusätzlich in die berechnung einfliesen. Das bedeutet: Wer im Inland nur 10 Euro Anspruch hätte (oder knapp darüber liegt), kann im Ausland plötzlich einen Anspruch von mehreren hundert Euro plus Reisekostenpauschale haben.

Studentin berechnet ihr Auslands-BAföG für ihr Studium im Ausland
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Warum sich der Antrag IMMER lohnt: Die vier Säulen der Förderung

Beim Auslands-BAföG gibt es Leistungen, die im Inland gar nicht zur Debatte stehen. Diese Extras machen den entscheidenden Unterschied für deine Reisekasse:

  • Studiengebühren-Zuschuss (Vollzuschuss!): Der Staat zahlt dir bis zu 5.600 Euro für anfallende Gebühren an deiner Gast-Uni (für maximal ein Jahr). Und das Beste: Dieser Teil ist ein reiner Zuschuss. Im Gegensatz zum monatlichen Darlehensteil musst du diesen Betrag nie zurückzahlen.
  • Reisekostenzuschuss: Du bekommst pauschal 250 Euro für Reisen innerhalb Europas bzw. 500 Euro für Ziele außerhalb Europas (z.B. USA, Asien, Australien). Dieser Betrag wird meist direkt zum Start des Semesters ausgezahlt.
  • Auslandszuschlag: In Ländern mit besonders hohen Kosten (z.B. Schweiz, USA, Japan) gibt es monatliche Zuschläge. Selbst wenn die Inflation zuschlägt, puffert dieser Betrag die Mehrkosten ab.
  • Krankenversicherung & Pflegeversicherung: Ein signifikanter Teil deiner Beiträge für eine private Auslandskrankenversicherung wird übernommen, sofern du pflichtversichert bist.

Profi-Vorteil: Wenn du Auslands-BAföG beziehst, bist du in Deutschland weiterhin von den Rundfunkgebühren (GEZ) befreit, sofern du deinen Wohnsitz hier behältst. Ein kleiner, aber feiner Nebeneffekt.

Der "Formblatt-Dschungel": Was du wirklich einreichen musst

Ein BAföG-Antrag besteht aus mehreren Formblättern. Für das Ausland kommen spezielle Dokumente hinzu: - Formblatt 1: Deine persönlichen Daten und dein Lebenslauf. - Formblatt 3: Die Einkommenserklärung deiner Eltern (vom vorletzten Kalenderjahr). - Zusatzblatt V: Hier werden die spezifischen Kosten deiner Gast-Uni und dein Reiseziel abgefragt. - Learning Agreement / Zulassung: Du musst belegen, dass die Uni im Ausland staatlich anerkannt ist und dein Studium dort sinnvoll fortgeführt wird.

Das Prinzip der "Zentralen Zuständigkeit"

Hier lauert das größte Fehlerpotential. Dein lokales Studentenwerk ist in der Regel NICHT für den Auslandsantrag zuständig. Der Staat hat die Zuständigkeiten geographisch verteilt, um die Expertise für die jeweiligen Länder an einem Ort zu bündeln:

  • USA: Studierendenwerk Hamburg (Zuständig für alle US-Staaten).
  • Großbritannien: Studierendenwerk Hannover.
  • Zentraleuropa (z.B. Frankreich, Österreich): Meist spezifische Ämter im Süden Deutschlands.
  • Australien / Neuseeland / Ozeanien: Studierendenwerk Marburg.

Informiere dich zwingend 6 Monate vor Abflug, welches Amt für dein Zielland zuständig ist, und lade dir die Formulare direkt dort herunter.

Spezialfall: Elternunabhängiges BAföG im Ausland

Hast du vor dem Studium bereits eine Ausbildung gemacht und gearbeitet? Dann hast du eventuell Anspruch auf elternunabhängige Förderung. Hierbei spielt das Einkommen deiner Eltern gar keine Rolle mehr. Das ist der Jackpot der Studienfinanzierung, da du den vollen Höchstsatz plus die Auslandszuschläge erhältst. Die Kriterien sind streng (z.B. 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit), aber eine Prüfung lohnt sich bei jedem Lebenslauf mit Vorerfahrung.

Die Rückzahlung: So sparst du bares Geld

Wie beim Inlands-BAföG musst du auch hier nur 50% des monatlichen Darlehensbetrags zurückzahlen. Studiengebühren und Reisekostenzuschüsse bleiben davon unberührt. Tipp: Wer nach dem Studium den gesamten Restbetrag auf einen Schlag zurückzahlt, bekommt einen massiven Nachlass vom Bundesverwaltungsamt. So wird aus einem 10.000 Euro Darlehen effektiv eine viel kleinere Summe. Das gesparte Geld aus dem Auslands-BAföG ist somit die billigste Investition in deine Zukunft.

Fristen-Check: Nicht trödeln!

Ein unvollständiger Antrag ist besser als kein Antrag. Stelle den "Antrag zur Fristwahrung" noch heute, auch wenn die Bestätigung der Gast-Uni noch fehlt. So sicherst du dir dein Geld ab dem ersten Tag im Ausland.

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